Rechtsformen im Vergleich

RechtsformenAktiengesellschaft AGGesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH
Rechtsgrundlagen OR 620 – 763OR 772 - 827
RechtsnaturJuristische Person Juristische Person
Verwendungszweckgeeignet für fast alle Arten gewinnorientierter Unternehmen kleinere, stark personenbezogene Unternehmen
Firmenname

freie Wahl der Firma (Phantasiename, Personenname, Tätigkeit)

In der Firma muss die Rechtsform angegeben werden.
freie Wahl der Firma (Phantasiename, Personenname, Tätigkeit) In der Firma muss die Rechtsform angegeben werden.
Entstehungserfordernisse

Öffentliche Beurkundung der Gründung, Genehmigung der Statuten, Wahl des Verwaltungsrates und der Revisionsstelle (sofern kein Verzicht gem. OR 727a II vorliegt)

 

Eintrag ins HR

 

OR 777-779

Öffentliche Beurkundung der Gründung, Genehmigung der Statuten, gegebenenfalls Bestimmung der Geschäftsführung sowie der Vertretung und der Revisionsstelle (sofern kein Verzicht gem. OR 727a II vorliegt)

 

Eintrag ins HR

 

OR 777-779
Geschäftsführer mind. 1 Verwaltungsratsmitglied, bei Ernennung von 2 oder mehr Verwaltungsratsmitgliedern ist eine  Wahl eines Präsidenten vorgeschrieben. Delegierung der Geschäftsführung möglich mit Erstellung eines Organisationsreglements.mind. 1 Geschäftsführer, bei Ernennung von 2 oder mehr Geschäftsführern ist eine Wahl eines Vorsitzenden vorgeschrieben.
Erforderliches Kapital

Obligatorisches, in den Statuten betragsmässig definiertes Aktienkapital, aufgeteilt in Aktien mit einem Nennwert von mind. 1 Rappen

 

Minimum: CHF 100´000,00

Mindesteinzahlung: CHF 50´000,00

 

OR 621, 622

 

Fakultativ: Partizipationsscheine („stimmrechtslose Aktien“)

OR 656 a ff.

Obligatorisches, in den Statuten betragsmässig definiertes Stammkapital, aufgeteilt in Stammanteile mit einem Nennwert von mindestens 100 Franken.

 

Minimum: CHF 20´000,00

 

Jeder Stammanteil muss vollständig einbezahlt sein.

 

OR 777c I
Einbringung von Sachwerten anstelle von Geld

Möglich, besonderes Verfahren

 

OR 628, 634

Möglich, besonderes Verfahren

 

OR 777 II i.V.m. 628 u. 634
ReservenbildungObligatorische allg. (OR 671 ff.) und spezielle Reserven (OR 659 a II, 671 a; OR 670, 671 b), statutarische Reserven (OR 672, 673), Reserven durch GV-Beschluss (OR 674 II, III)

Obligatorische allg. und spezielle Reserven, statutarische Reserven, Reserven durch Beschluss der Gesellschafterversammlung.

 

OR 801 i.V.m. 671 ff.

BuchführungspflichtObligatorischObligatorisch
Steuern

Gesellschaft: Gewinn- und Kapitalsteuer

Aktionär für Aktien als Vermögen und auf Dividenden als Einkommen

Gesellschaft: Gewinn- und Kapitalsteuer

Gesellschafter für Anteile als Vermögen und Gewinnverteilungen als Einkommen
Besonderheiten

mind. 1 Verwaltungsratsmitglied mit Schweizer Wohnsitz und Einzelunterschrift muss die Gesellschaft vertreten können.

mind. 1 Geschäftsführer mit Schweizer Wohnsitz und Einzelunterschrift muss die Gesellschaft vertreten können.