| Rechtsformen | Aktiengesellschaft AG | Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlagen | OR 620 – 763 | OR 772 - 827 |
| Rechtsnatur | Juristische Person | Juristische Person |
| Verwendungszweck | geeignet für fast alle Arten gewinnorientierter Unternehmen | kleinere, stark personenbezogene Unternehmen |
| Firmenname | freie Wahl der Firma (Phantasiename, Personenname, Tätigkeit) In der Firma muss die Rechtsform angegeben werden. | freie Wahl der Firma (Phantasiename, Personenname, Tätigkeit) In der Firma muss die Rechtsform angegeben werden. |
| Entstehungserfordernisse | Öffentliche Beurkundung der Gründung, Genehmigung der Statuten, Wahl des Verwaltungsrates und der Revisionsstelle (sofern kein Verzicht gem. OR 727a II vorliegt)
Eintrag ins HR OR 777-779 | Öffentliche Beurkundung der Gründung, Genehmigung der Statuten, gegebenenfalls Bestimmung der Geschäftsführung sowie der Vertretung und der Revisionsstelle (sofern kein Verzicht gem. OR 727a II vorliegt)
Eintrag ins HR OR 777-779 |
| Geschäftsführer | mind. 1 Verwaltungsratsmitglied, bei Ernennung von 2 oder mehr Verwaltungsratsmitgliedern ist eine Wahl eines Präsidenten vorgeschrieben. Delegierung der Geschäftsführung möglich mit Erstellung eines Organisationsreglements. | mind. 1 Geschäftsführer, bei Ernennung von 2 oder mehr Geschäftsführern ist eine Wahl eines Vorsitzenden vorgeschrieben. |
| Erforderliches Kapital | Obligatorisches, in den Statuten betragsmässig definiertes Aktienkapital, aufgeteilt in Aktien mit einem Nennwert von mind. 1 Rappen
Minimum: CHF 100´000,00 Mindesteinzahlung: CHF 50´000,00
OR 621, 622
Fakultativ: Partizipationsscheine („stimmrechtslose Aktien“) OR 656 a ff. | Obligatorisches, in den Statuten betragsmässig definiertes Stammkapital, aufgeteilt in Stammanteile mit einem Nennwert von mindestens 100 Franken.
Minimum: CHF 20´000,00
Jeder Stammanteil muss vollständig einbezahlt sein. OR 777c I |
| Einbringung von Sachwerten anstelle von Geld | Möglich, besonderes Verfahren OR 628, 634 | Möglich, besonderes Verfahren OR 777 II i.V.m. 628 u. 634 |
| Reservenbildung | Obligatorische allg. (OR 671 ff.) und spezielle Reserven (OR 659 a II, 671 a; OR 670, 671 b), statutarische Reserven (OR 672, 673), Reserven durch GV-Beschluss (OR 674 II, III) | Obligatorische allg. und spezielle Reserven, statutarische Reserven, Reserven durch Beschluss der Gesellschafterversammlung.
OR 801 i.V.m. 671 ff. |
| Buchführungspflicht | Obligatorisch | Obligatorisch |
| Steuern | Gesellschaft: Gewinn- und Kapitalsteuer Aktionär für Aktien als Vermögen und auf Dividenden als Einkommen | Gesellschaft: Gewinn- und Kapitalsteuer Gesellschafter für Anteile als Vermögen und Gewinnverteilungen als Einkommen |
| Besonderheiten | mind. 1 Verwaltungsratsmitglied mit Schweizer Wohnsitz und Einzelunterschrift muss die Gesellschaft vertreten können. | mind. 1 Geschäftsführer mit Schweizer Wohnsitz und Einzelunterschrift muss die Gesellschaft vertreten können. |
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