1. Wie lange dauert es, eine Firma in der Schweiz zu gründen?
Eine Firmengründung über die go swiss Group AG mit Eintragung im Handelsregister dauert in der Regel 5-10 Tage je nach Kanton. Die Eintragung ins Handelsregister kann mittels eines Telegrammverfahrens und eines Expressauszuges gegen Gebühr (CHF 100,00) um ein paar Tage beschleunigt werden.
2. Was muss ein Ausländer bei einer Gründung beachten?
Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft/GmbH müssen Sie beachten, dass der Verwaltungsrat/Geschäftsführer mindestens aus einem Schweizer Bürger oder EU-Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz bestehen muss.
3. Wie hoch sind voraussichtlich die Gründungskosten?
Für die Standardgründung einer AG oder GmbH belaufen sich die Kosten, wenn Sie durch die go swiss Group AG gründen, auf pauschalen CHF 1190.00. Die Gebühren für die Eintragung ins Handelsregister liegen je nach Kanton und Umfang in der Regel zwischen CHF 700.00 und CHF 900.00. Diese Gebühr berechnet das Handelsregisteramt dem Unternehmen direkt nach der Eintragung. Es ist besonders darauf zu achten, dass in diesem Zusammenhang versandte, offiziell ausstehende Rechnungen von privaten Firmenregistern, nicht bezahlt werden müssen.
4. Muss ich als Inhaber/Gesellschafter eines Schweizer Unternehmens für Dritte erkennbar sein?
Nein, Sie müssen für Dritte nicht erkennbar sein. Es ist möglich, dass Sie von der Gründung über die Verwaltung bis hin zur operativen Geschäftsführung alles treuhänderisch delegieren.
5. Welche Rechte habe ich als alleiniger Gesellschafter/Aktionär ohne Organfunktion in einer treuhänderisch verwalteten Gesellschaft?
Über einen Mandatsvertrag wird genauestens geregelt, was der von Ihnen treuhänderisch eingesetzte Verwaltungsrat darf. Hier können Sie entsprechend den Gesetzen sein Aktionsfeld exakt eingrenzen, wonach der Treuhänder nicht ohne Instruktionen des Gesellschafters tätig werden darf. Es gibt allerdings für den Verwaltungsrat gesetzliche Pflichten, die er einzuhalten hat. Der Treuhänder kann dem Gesellschafter eine limitierte oder generelle Vollmacht ausstellen, die den Gesellschafter berechtigt, die Firma zu vertreten und damit die ihm zustehenden Kontroll- und Widerspruchsrechte ausüben zu können.
6. Wo werden die Rechte und Pflichten eines treuhänderisch eingesetzten Verwaltungsrats geregelt?
Grundsätzlich sind die Rechte und Pflichten eines Verwaltungsrats im Obligationenrecht Teilband V 5b, Der Verwaltungsrat, Art. 707-726, genauestens geregelt.
In einem Mandatsvertrag zwischen Ihnen und dem von Ihnen treuhänderisch eingesetzten Verwaltungsrat werden sämtliche Rechte und Pflichten der Operative geregelt.
7. Funktioniert die Gesellschaft auch, ohne dass ich mich ständig in der Schweiz aufhalte?
Selbstverständlich. Die go swiss Group AG bietet Ihnen alle Dienstleistungen rund um die Führung, Verwaltung und Administration Ihrer Gesellschaft. Dazu gehören beispielsweise Sekretariatsarbeiten wie die Verarbeitung von Telefonaten, Bearbeitung der Korrespondenz, die Buchhaltung, die Erstellung der Jahresabschlüsse etc. Die unternehmerischen Entscheidungen allerdings müssen nach wie vor Sie oder die von Ihnen beauftragten Organe der AG selbst treffen.
Haben Sie weitere Fragen, dann können
Sie uns jederzeit gern per E-Mail oder Telefon kontaktieren.
Ihr go swiss Group Team
Information + Beratung
+41 58 9589102
Sie haben eine Frage -
wir rufen Sie gerne zurück.