Englische Limited

EU-Gesellschaften, wie die englische Limited, können sich auch in der Schweiz niederlassen.

 

Wir betreuen Sie von A-Z

Anforderungen

 

Sie erhalten mit der Eintragung in das jeweilige Register des Kantons die komplette Rechtsfähigkeit, wie z. B. bei einer schweizer Aktiengesellschaft oder GmbH. Sie müssen jedoch nicht das volle Stammkapital von 100.000 CHF für eine schweizer AG oder 20.000 CHF für eine GmbH aufbringen.

 

Sollten Sie sich für eine Limited in der Schweiz entscheiden, übernehmen wir (*keine Rechts- und Steuerberatung) auch hier alle Formalitäten durch von Ihnen beauftragte Berufsträger gerne für Sie. Auf Wunsch erhalten Sie durch uns für Ihre Limited ein schweizer Bankkonto, eine Domiziladresse und einen treuhänderischen Niederlassungsleiter. Wir bieten Ihnen auch hier professionellen Service

  • Die Gründung einer Limited erfordert eine Adresse und einen Vertreter in England. Diesen Service können wir gern für Sie übernehmen.
  • Eine Limited, deren Haupttätigkeit in der Schweiz liegt, muss sowohl eine Steuererklärung in der Schweiz, als auch einen Jahresabschluss in England einreichen. Gerne können wir für Sie die komplette Korrespondenz mit den jeweiligen Behörden übernehmen, sodass Sie sich voll und ganz auf Ihre unternehmerische Tätigkeit konzentrieren können. 
  • Da es sich bei der Limited um eine englische Gesellschaftsform handelt, bewegt sich der Gründer zwischen zwei Rechtssystemen: Gesellschaftsrechtlich gilt englisches Recht, steuerlich und bilanziell gelten sowohl schweizerisches als auch englisches Recht. Diese Kombination erweißt sich für viele Unternehmer als durchaus vorteilhaft.

Steuern

 

Niedrige Steuersätze und unternehmerfreundliche Behörden schaffen weitere Anreize zur Eröffnung einer Niederlassung in der Schweiz.

 

Zwischen der Schweiz und England gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), aufgrund dessen muß die Limited, wenn sie in der Schweiz tätig ist, hier Steuern zahlen. Anders sieht es aus, wenn die vorwiegende Geschäftstätigkeit in England ist. Dann kann auch nach englischem Recht versteuert werden. 

 

Darüber hinaus können Sie von dem guten Ruf der Limited in der Schweiz profitieren, da sich bereits große renommierte Unternehmen (z. B. ACE European Group, Qantas Airways) ebenfalls in der Rechtsform der Limited in der Schweiz niedergelassen haben.

 

Vorteile

  • Die Limited benötigt ein Eigenkapital von einem britischen Pfund.
  • Eine Limited ist innerhalb eines Zeitraums von wenigen Tagen ohne Notar gegründet und geschäftsfähig.
  • Der Vorteil für die Kunden einer Limited ist die Transparenz der Gesellschaftsform.
  • Die Haftung ist limitiert, das heißt es wird nicht mit dem Privatvermögen gehaftet.
  • Es ist jederzeit möglich, ohne Notar einen Gesellschafter hinzuzunehmen oder eine Kapitalerhöhung durchzuführen.
  • Hoher Internationalisierungsgrad, da die Limited eine der weltweit bekanntesten Rechtsformen ist.
  • Mit einer Limited ist ein geschäftlicher Neustart nach einer Insolvenz möglich.
  • Die Limited unterliegt dem englischen, firmenfreundlichen Gesellschaftsrecht (zum Beispiel wird bei Satzungsänderungen kein Notar benötigt).

go swiss Leistungen
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Telefonische Beratung

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Preisliste

Unser Preis- und Leistungsverzeichnis für die Gründung und laufende Betreuung einer Schweize Gesellschaft.

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