EU-Gesellschaften, wie die englische Limited, können sich auch in der Schweiz niederlassen.
Sie erhalten mit der Eintragung in das jeweilige Register des Kantons die komplette Rechtsfähigkeit, wie z. B. bei einer schweizer Aktiengesellschaft oder GmbH. Sie müssen jedoch nicht das volle Stammkapital von 100.000 CHF für eine schweizer AG oder 20.000 CHF für eine GmbH aufbringen.
Sollten Sie sich für eine Limited in der Schweiz entscheiden, übernehmen wir (*keine Rechts- und Steuerberatung) auch hier alle Formalitäten durch von Ihnen beauftragte Berufsträger gerne für Sie. Auf Wunsch erhalten Sie durch uns für Ihre Limited ein schweizer Bankkonto, eine Domiziladresse und einen treuhänderischen Niederlassungsleiter. Wir bieten Ihnen auch hier professionellen Service.
Niedrige Steuersätze und unternehmerfreundliche Behörden schaffen weitere Anreize zur Eröffnung einer Niederlassung in der Schweiz.
Zwischen der Schweiz und England gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), aufgrund dessen muß die Limited, wenn sie in der Schweiz tätig ist, hier Steuern zahlen. Anders sieht es aus, wenn die vorwiegende Geschäftstätigkeit in England ist. Dann kann auch nach englischem Recht versteuert werden.
Darüber hinaus können Sie von dem guten Ruf der Limited in der Schweiz profitieren, da sich bereits große renommierte Unternehmen (z. B. ACE European Group, Qantas Airways) ebenfalls in der Rechtsform der Limited in der Schweiz niedergelassen haben.
Unser Preis- und Leistungsverzeichnis für die Gründung und laufende Betreuung einer Schweize Gesellschaft.
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